Wir sind in unseren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe permanent an der Begleitung von Praktikant:innen interessiert. Voraussetzung für das Absolvieren eines Praktikums ist der Nachweis einer entsprechenden laufenden pädagogischen Ausbildung sowie ein Selbstversicherungsnachweis.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Praktikum bei uns eine entsprechende, zumindest teilweise absolvierte Ausbildung vorweisen müssen. Die Grundlage dafür bietet das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, Absatz ist §22:
Fachkräfte § 22
(1) Für die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen dürfen nur Fachkräfte mit der erforderlichen persönlichen Eignung eingesetzt werden. Als Fachkräfte gelten Personen mit einer abgeschlossenen, zumindest dreijährigen tertiären oder mit zumindest 180 ECTS-Punkten zertifizierten Ausbildung in den Bereichen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychotherapie oder Psychologie. In geringfügigem Ausmaß können dafür auch Fachkräfte mit einer anderen abgeschlossenen Ausbildung, welche die im Einzelfall für die Betreuung der Zielgruppe wichtigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, eingesetzt werden.
(2) Die Anerkennung von in anderen Bundesländern oder Staaten erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen richtet sich nach dem Salzburger Berufsqualifikationenanerkennungsgesetz.
Anmerkung:
Nach Erhalt Ihrer Bewerbung senden wir Ihnen ein kurzes Infoblatt zu. Wir bitten Sie, es uns zuverlässig zurückzusenden. Das Infoblatt ist erforderlich, um Ihre Bewerbung schnellstmöglich und zielgerichtet an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und Ihnen innerhalb von maximal 14 Tagen Feedback geben zu können.
Bewerbungen bitte an:
Rettet das Kind Salzburg gGmbH
z.H. Personalabteilung
Warwitzstraße 9-11
5020 Salzburg
oder per Mail:
bewerbung@rettet-das-kind-sbg.at
oder direkt hier: