Teilqualifizierung
Die meisten Auszubildenden der WIBA machen eine Teilqualifizierung. Das ist eine in Österreich
anerkannte Ausbildungsform. Sie ist im Berufsausbildungsgesetz festgeschrieben und Teilqualifizierungsverträge werden bei der WIrtschaftskammer registriert. Die Abschlussprüfungen werden von der Wirtschaftskammer abgenommen und zertifiziert. Teilqualifikant:innen erhalten eine Ausbildungsentschädigung in Anlehnung an den SWÖ-Kollektivvertrag und sind sozialversichert.
Bei einer Teilqualifizierung kann man die Berufsschule besuchen - dort werden die Lerninhalte reduziert oder angepasst. Man kann auch Teilqualifizierungen ohne Berufsschulbesuch machen. In jedem Fall werden die Ausbildungsinhalte eines Berufs bei Teilqualifizierungen auf das angepasst, was der:die Auszubildende schaffen kann. Es muss aber mindestens die Inhalte umfassen, die für den jeweiligen Beruf als "wirtschaftlich verwertbar" gelten.
Anlehre
In Anlehren werden bei der WIBA berufliche Fertigkeiten und Fähigkeiten trainiert.
Das Ziel nach Abschluss der Anlehre ist die Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Der Ausbildungsplan von Anlehrlingen ist stark reduziert und zielt hauptsächlich auf praktische Inhalte eines Berufsbildes ab. Die Ausilder:innen der WIBA trainieren aber auch den Erhalt von Kulturtechniken mit den Auszubildenden. Außerdem lernen sie mit ihnen auch so viele theoretische Inhalte wie möglich. Anlehrlinge ohne die AMS-Kategorie "AF25" erhalten während ihrer Ausbildungszeit ein Taschengeld vom Land Salzburg. Auch eine Anlehre bei der WIBA dauert in der Regel 3 Jahre. Zum Abschluss erhalten die Auszubildenden ein Zeugnis von RETTET DAS KIND SALZBURG.
AF25
Die Regelung zur "Arbeitsfähigkeit bis 25" ist ein Bundesgesetz. Es soll die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt fördern.
Nach einer Abklärung der Zugehörigkeit zur Zielgruppe "AF25" durch das Jugendcoaching kann die WIBA eine Möglichkeit zur Berufsausbildung sein.
Eine Ausbildung für "AF25" verläuft im Prinzip wie eine Anlehre (>). Die Ausbildungskosten trägt auch hier das Land Salzburg. Aber anstatt eines Taschengeldes erhält man die "Deckung des Lebensunterhaltes" vom AMS - damit ist man auch sozialversichert.