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Ausbildung
Wir sorgen dafür, dass junge Menschen gut in die Berufswelt starten!
Die WIBA richtet sich an junge Menschen nach dem Pflichtschulabschluss. Voraussetzung für eine Berufsausbildung bei der WIBA ist die Zugehörigkeit zur Zielgruppe des Salzburger Teilhabegesetzes. Dazu zählen z.B. junge Menschen, die in ihrer Schullaufbahn Sonderpädagogischen Förderbedarf hatten.
Bei der WIBA befindet sich der Ausbildungsplatz in einem Partner-Unternehmen in der freien Wirtschaft oder in Betrieben der öffentlichen Hand. Wir als die WIBA sind aber verantwortlich für die Ausbildung und stellen deshalb die Ausbildungskraft und ein Berufscoaching zur Verfügung.
Normalerweise dauert eine Berufsausbildung bei der WIBA 3 Jahre.

Kontakt:
Heidi Kreulach
Fachbereichsleitung
Warwitzstr. 9
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 / 82 59 43-60
Mail: heidi.kreulach@rettet-das-kind-sbg.at

Ausbildungsformen
Diese Berufsausbildungen bieten wir an!
Die meisten Auszubildenden der WIBA machen eine sogenannte Teilqualifikation. Dabei werden nicht alle, aber alle wichtigen Inhalte von Berufsbildern vermittelt.
Die Ausbildung findet praktisch und theoretisch statt. Der Besuch einer Berufsschule ist möglich, da die Lehrpläne auf die Teilqualifikation angepasst werden.
Bei der Teilqualifikation handelt es sich um eine Ausbildungsform gemäß Berufsausbildungsgesetz. Deshalb werden die Ausbildungsverträge auch bei der Wirtschaftskammer registriert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine individualisierte Abschlussprüfung mit Zeugnis der Wirtschaftskammer Salzburg.
Außerdem kann bei der WIBA eine Anlehre absolvert werden. Anlehrlinge erhalten einen stark reduzierten Ausbildungsplan, der hauptsächlich praktische Fähigkeiten des jeweiligen Berufes abbildet. Diese Fertigkeiten werden intensiv trainiert. Neben dem praktischen Ausbildungsteil werden Anlehrlingen wenige und nur notwendige theoretische Inhalte vermittelt. Zum Abschluss wird ein Zeugnis von RETTET DAS KIND SALZBURG ausgestellt.
Seit 2025 gibt es bei der WIBA auch eine Ausbildung für AF25. Mehr Infos dazu weiter unten.

Kooperationen für Ausbildungsplätze
Unsere Partner-Unternehmen
Als WIBA-Kooperation bezeichnen wir die Zusammenarbeit mit den Partner-Unternehmen, die uns Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Damit ermöglichen sie unseren Auszubildenden in der echten Berufswelt zu lernen. Schlüssige Arbeitsabläufe, wie man sich gegenüber Vorgesetzten verhält und sich in ein Kolleg:innenteam integriert, lernt man dort am besten.
Wir als WIBA begleiten die Auszubildenden dabei, die Dinge zu lernen, die schwierig für sie sind. Wir bringen dafür die Erfahrung mit der Zielgruppe mit, aber auch die Zeit, die unsere Partner-Unternehmen sich im normalen Betrieb meistens nicht nehmen können.
Damit eine Ausbildungskooperation funktioniert, müssen die WIBA und ihre Partner-Unternehmen gut zusammenarbeiten und sich gegenseitig bestmöglich unterstützen, also kooperieren. Wo dies gelingt entsteht ein WIN-WIN-WIN – denn alle Beteiligten profitieren davon: das Partner-Unternehmen, die WIBA und vor allem die Auszubildenden.

Arbeitsfähigkeit bis 25 (AF 25)
Deine Ausbildung für den Arbeitsmarkt.
Die Regelung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ ist ein Bundesgesetz. Es soll die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt fördern.
Nach einer Abklärung der Zugehörigkeit zur Zielgruppe „AF25“ kann die WIBA eine Möglichkeit zur Berufsausbildung sein. Die Abklärung nimmt zum Beispiel das Jugendcoaching vor.
Es folgt dann ein Kennenlernen mit Kolleg:innen der WIBA. Danach möglicherweise ein Schnuppern in einem Partner-Unternehmen der WIBA. Wenn nach dem Schnuppern alle Beteiligten möchten, kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden.
Das Land Salzburg finanziert nach einer Aufnahme die Ausbildung. Das AMS bezahlt den Auszubildenden die „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ während der Ausbildungszeit.
Die Ausbildung findet hauptsächlich im Partner-Unternehmen statt. Das ist ein normaler Betrieb am freien Arbeitsmarkt. Sie dauert in der Regel 3 Jahre. Unsere Ausbilder:innen und Berufscoaches besuchen die Auszubildenden im Partner-Unternehmen. Sie helfen den Auszubildenden und Partnern dabei, dass die Ausbildung bestmöglich gelingt. Am Ende der Ausbildungszeit soll eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt möglich sein.