Was ist die WIBA
Die WIBA richtet sich an junge Menschen nach dem Pflichtschulabschluss. Voraussetzung für eine Berufsausbildung ist die Zugehörigkeit zur Zielgruppe des Salzburger Teilhabegesetzes. Dazu zählen z.B. junge Menschen, die in ihrer Schullaufbahn Sonderpädagogischen Förderbedarf hatten.
Normalerweise dauert eine Berufsausbildung bei der WIBA 3 Jahre. Finanziert wird sie aus Mitteln des Landes Salzburg.
Ausbildungsformen
Wir sorgen dafür, dass junge Menschen gut in die Berufswelt starten!
Bei der WIBA gibt es 3 Möglichkeiten eine Ausbildung zu absolvieren - die Teilqualifizierung, die Anlehre mit Taschengeldbezug und die Anlehre als AF25 mit DLU-Bezug.
Zwischen den Ausbildungsformen besteht teilweise Durchlässigkeit.
Normalerweise sind die Bewerber:innen für die WIBA vorher beim Jugendcoaching, in einem AusbildungsFit oder einer ähnlichen Maßnahme. Dort werden die Berufsüwnsche abgeklärt und es gibt eine Empfehlung hinsichtlich der Ausbildungsform. Sie helfen auch beim Kontakt mit der WIBA. Nach der Bewerbung gibt es zunächst ein Kennenlernen und eine Schnupperwoche beim Ausbildungspartner, bevor es zum Entschluss der gemeinsamen Ausbildungszeit kommt.
Ausbildungspartner
Bei der WIBA befindet sich der Ausbildungsplatz in einem Partner-Unternehmen in der freien Wirtschaft oder in Betrieben der öffentlichen Hand. WIBA-Ausbildungspartner ermöglichen damit unseren Auszubildenden in der echten Berufswelt zu lernen. Wir als WIBA sind aber verantwortlich für die Ausbildung und stellen deshalb den:die Ausbilder:in und eine Berufsausbildungsassistenz zur Verfügung. Die WIBA und die Ausbildungspartner arbeiten eng an der Ausbildung zusammen.
Kontakt:
Heidi Kreulach
Fachbereichsleitung
Warwitzstr. 9
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 / 82 59 43-60
Mail: heidi.kreulach@rettet-das-kind-sbg.at
Arbeitsfähigkeit bis 25 (AF 25)
Deine Ausbildung für den Arbeitsmarkt.
Die Regelung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ ist ein Bundesgesetz. Es soll die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt fördern.
Nach einer Abklärung der Zugehörigkeit zur Zielgruppe „AF25“ kann die WIBA eine Möglichkeit zur Berufsausbildung sein. Die Abklärung nimmt zum Beispiel das Jugendcoaching vor.
Es folgt dann ein Kennenlernen mit Kolleg:innen der WIBA. Danach möglicherweise ein Schnuppern in einem Partner-Unternehmen der WIBA. Wenn nach dem Schnuppern alle Beteiligten möchten, kann ein Aufnahmeantrag gestellt werden.
Das Land Salzburg finanziert nach einer Aufnahme die Ausbildung. Das AMS bezahlt den Auszubildenden die „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts“ während der Ausbildungszeit.
Die Ausbildung findet hauptsächlich im Partner-Unternehmen statt. Das ist ein normaler Betrieb am freien Arbeitsmarkt. Sie dauert in der Regel 3 Jahre. Unsere Ausbilder:innen und Berufscoaches besuchen die Auszubildenden im Partner-Unternehmen. Sie helfen den Auszubildenden und Partnern dabei, dass die Ausbildung bestmöglich gelingt. Am Ende der Ausbildungszeit soll eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt möglich sein.